Daily Archives: May 12, 2013

Christian Baldauf/Dr. Axel Wilke: Undurchdachter Schnellschuss des Justizministers zu Lasten der Vollzugs-und Polizeibeamten

Christian Baldauf/Dr. Axel Wilke: Undurchdachter Schnellschuss des Justizministers zu Lasten der Vollzugs-und Polizeibeamten

Geplante Abschaffung der Schusswaffen im Strafvollzug

Mainz. 12. Mai 2013. (red). Als „undurchdachten Schnellschuss zu Lasten der Vollzugs- und Polizeibeamten“ haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Axel Wilke, die seitens Justizminister Hartloff geplante Abschaffung von Schusswaffen im Strafvollzug bezeichnet. Die CDU-Landtagsfraktion werde dies zum Thema im Rechtsausschuss des Landtages machen.

„Wir teilen die Befürchtung der Gewerkschaft der Vollzugsbeamten, dass die Umsetzung dieses Vorhabens zu mehr Amtshilfe durch die ohnehin schon personell schlecht ausgestattete Polizei führen wird. Das bedeutet im Ergebnis Mehrarbeit für die Polizei ohne
Kompensation. Gerade in Anbetracht des riesigen Überstundenberges, den die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor sich herschieben, ist das kontraproduktiv. Die Landesregierung muss vielmehr für ein schlüssiges Konzept zur Entlastung der Polizei sorgen. Einig sehen wir uns mit der Gewerkschaft auch darin, dass das Tragen von Schusswaffen bei Gefangenentransporten nach wie vor dringend erforderlich ist. Nicht
unterschätzt werden darf auch, dass das Tragen von Schusswaffen durch Vollzugsbedienstete für Fluchtwillige eine höhere mentale Hürde bedeutet. Das ist auch für die Sicherheit der Bevölkerung von besonderer Bedeutung.“

Strategien gegen Rechtsextremismus: Zivilgesellschaft stärken statt Verwaltung aufblähen

Strategien gegen Rechtsextremismus: Zivilgesellschaft stärken statt Verwaltung aufblähen

Berlin. 12. Mai 2013 (red). Zur Forderung der Justizministerin nach der Einrichtung einer neuen Behörde gegen Extremismus erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus von Bündnis 90 / Die Grünen: “Der Vorschlag der Justizministerin zielt auf eine weitere Aufblähung des Verwaltungsapparates – eine gestärkte Zivilgesellschaft wird er nicht hervorbringen. Damit wird wieder einmal deutlich, welche Strategie die Bundesregierung verfolgt: Anstatt die Ursachen von Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen, werden halbherzig die Symptome verarztet.

Es wäre dringlicher, wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich für die Abschaffung der Extremismusklausel einsetzt, sowie die von der Bundesregierung geschaffenen Hürden der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus abbaut. Denn: Erfolgreiche Projekte müssen derzeit aus Geldmangel die Arbeit einstellen. Hinzu kommt die unerträgliche Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus auf Grundlage der wissenschaftlichen fragwürdigen Extremismustheorie.
Demokratieförderung und das Engagement gegen Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe, die nicht nur zeitweise sondern dauerhaft unterstützt werden muss.

Wir brauchen eine Förderstruktur, die zusammen mit den Ländern und der Zivilgesellschaft entwickelt wird. Erfolgreichen Programmen kann dadurch eine langfristige Planungssicherheit gegeben werden. Nur so kann Rechtsextremismus bekämpft werden.”

Landesarbeitsgericht: Kündigungen für Naujoks sind nicht wirksam

Landesarbeitsgericht: Kündigungen für Naujoks sind nicht wirksam

Bonn. 12. Mai 2013 (red /bnn). Im Rechtsstreit um die Wirksamkeit der am 27.Januar 2012 erklärten außerordentlichen Kündigung sowie der am 27. April 2012 hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung hat das Landesarbeitsgericht Köln heute entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Stadt Bonn und Friedhelm Naujoks nicht aufgelöst ist.

Anlass für die Kündigungen waren Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Einbau und Betrieb von Desinfektionsanlagen zum Schutz vor Legionellen in städtischen Schulen in den Jahren 2005 und 2006. Dem früheren Betriebsleiter des Städtischen Gebäudemanagements wird vorgeworfen, dass er dabei trinkwasserrechtliche Vorschriften verletzt und die zuständigen Gremien der Stadt nicht zutreffend informiert hat.

Die Bundesstadt Bonn hat den Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Anfang 2012 ausgesprochenen Kündigungen auch in zweiter Instanz verloren. Das Arbeitsgericht Bonn hatte bereits in erster Instanz der Kündigungsschutzklage von Naujoks stattgeben und die Kündigungen als unwirksam angesehen. Hiergegen hatte die Stadt Bonn Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt.

In der mündlichen Urteilsverkündung hat das Landesarbeitsgericht am 10. Mai die Berufung der Stadt zurückgewiesen und beide Kündigungen für unwirksam erklärt. Dabei hat es – wie zuvor das Arbeitsgericht Bonn – im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Vorwürfe seit vielen Jahren bekannt waren und daher die Kündigungen verfristet waren. Auch sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, da eine sogenannte “negative Prognose” hinsichtlich etwaiger weiterer Pflichtverletzungen nicht erkennbar sei. Den Antrag der Stadt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, lehnte das Gericht ab. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.

Die Bundesstadt Bonn wird nun die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und die Reaktionsmöglichkeiten prüfen.

Die Auseinandersetzung um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Friedhelm Naujoks ist damit nicht beendet. Die Bundesstadt Bonn hat ihm im Februar 2013 aufgrund der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung erneut gekündigt. Er hat auch dagegen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Bonn erhoben. Dieses Verfahren läuft noch.