Daily Archives: June 11, 2013

Jochen Bohl gratuliert Nikolaus Schneider zur Ehrendoktorwürde: „Tragende Verbundenheit und kirchliche Solidarität“

Jochen Bohl gratuliert Nikolaus Schneider zur Ehrendoktorwürde: „Tragende Verbundenheit und kirchliche Solidarität“

Hannover, 11. Juni 2013. (red). Der stellvertretende Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche (EKD) in Deutschland, Landesbischof Jochen Bohl (Dresden), hat dem Vorsitzenden des Rates der EKD, Nikolaus Schneider, zur Verleihung der Ehrendoktorwürde der Theologischen Fakultät der Károli Gárspár Reformierten Universität Budapest (Ungarn) am heutigen Dienstag gratuliert. „Wir freuen uns mit Dir über diese Ehre und über die Würdigung, die damit Deiner Theologie und Deinem Einsatz für die Evangelische Kirche in Deutschland und ihre Beziehung zu unseren europäischen Nachbarkirchen zuteilwird“, heißt es in einem Schreiben Bohls an Schneider.

Besonders im Hinblick auf das Engagement der EKD für Europa sei diese Auszeichnung „nicht hoch genug zu würdigen“, denn sie betone „die tragende Verbundenheit und Solidarität der Kirchen untereinander“, die ein klares Plädoyer für „Vielfalt und versöhnte Verschiedenheit“ setze, so Bohl. Schneider habe immer wieder eindrücklich vertreten, dass religiöse und kirchliche Themen mitten in die Gesellschaft gehörten und dass auch viele „vordergründig politische Themen“ durchaus eine theologische Dimension haben, heißt es in dem Schreiben weiter.

Der Vortrag, den Nikolaus Schneider, anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde heute in Budapest hielt, trug den Titel „”Das Verhältnis von Kirche und Staat – Überlegungen auf dem Hintergrund der V. These der Barmer Theologischen Erklärung”. Schneider betonte darin, dass „die Ausformulierung und öffentliche Verlautbarung einer evangelischen kirchlichen Sozialethik, Bioethik oder Wirtschaftsethik“ keinesfalls übergriffige Anmaßungen staatlicher Aufgaben und Würden seien, sondern „an Gottes Wort und Weisungen gebundene theologische Antworten auf brennende Fragen unserer Zeit.“

Die V. These von Barmen, so Schneider abschließend, erinnere auch noch heute die Kirchen der Reformation in Ungarn und Deutschland „an Gottes Reich, an Gottes Gebot und an Gottes Gerechtigkeit. Sie ruft uns immer wieder neu dazu auf, unser kirchliches Reden, Entscheiden und Handeln zu überprüfen. Sie kann uns davor bewahren, dass menschliche Selbstherrlichkeit oder Feigheit, dass eigenmächtige Wünsche oder Resignation dem Auftrag im Wege stehen, die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk‘”.

Konsequent Produkte aus Kinderarbeit meiden

Konsequent Produkte aus Kinderarbeit meiden

Mainz, 11. Juni 2013. (red). Zum 11. Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni 2013 erklärte Katharina Binz, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

“Weltweit arbeiten mehr als 200 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren, um damit ihr Überleben und das ihrer Familien zu gewährleisten. Trotz des Einkommens bleiben diese Kinder ein Leben lang in der Armutsspirale gefangen. Auch als Erwachsene schaffen diese jungen Menschen es durch die mangelnde Bildung nicht, der Armutsspirale zu entfliehen. Das in der UN-Kinderrechtscharta verankerte Recht auf Bildung wird so in der Realität nicht umgesetzt und geschützt.

Wir als VerbraucherInnen können dem wirtschaftlichen Ausbeutezweig der Kinderarbeit entgegen treten, in dem wir konsequent Produkte aus Kinderarbeit meiden.
Diese sind allerdings immernoch schwer erkennbar. Sichere Orientierung geben derzeit der Faire Handel und das Sozialsiegel, wie etwa für Teppiche oder für Schnittblumen. Inzwischen testet auch die Stiftung Warentest Produkte auf Herstellungsbedingungen und Einhaltung von Umweltstandards”, so Katharina Binz.

EU-Kommission öffnet Tür für Gruppenklagen

EU-Kommission öffnet Tür für Gruppenklagen

Berlin, 11. Juni 2013. (red). Anlässlich der Empfehlung von Dienstag (11. Juni 2013) der Europäischen Kommission zu gemeinsamen Prinzipien für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzklagen in den Mitgliedstaaten erklären Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik und Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik von Bündnis 90 / Die Grünen: “Wir begrüßen den Vorstoß der Europäischen Kommission zu allgemeinen Prinzipien kollektiver Rechtsschutzinstrumente. Damit wird endlich die Tür zur Einführung von Gruppenklagen aufgestoßen. Es ist leider nur ein erster Schritt, denn die Mitgliedstaaten werden zunächst nur aufgefordert, Regelungen zu kollektiven Schadensersatz- und Unterlassungsklagen einzuführen. Jetzt kommt es darauf an, eine Diskussion um die beste Lösung zu führen.

Von Schwarz-Gelb ist hier allerdings nicht viel zu erwarten. Unter dem Druck der Wirtschaft hat die Bundesregierung sich immer wieder gegen die Einführung von Gruppenklagen ausgesprochen. Dabei ist der Aufschrei der Wirtschaft vollkommen überzogen. Niemand in der EU will Sammelklagen amerikanischer Art. Das macht auch die EU-Empfehlung deutlich.

Wir bringen in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der erstmals umfassend ein Verfahren zur Durchführung von Gruppenklagen in Deutschland regelt. Unser Vorschlag hat nichts mit dem amerikanischen Modell zu tun: Nach unserem Vorschlag profitieren von einer Gruppenklage nur diejenigen, die sich ihr anschließen (opt-in). Unfreiwillige Zwangsklagen, die von einzelnen für angeblich alle potentiell Betroffenen geführt werden (opt-out), lehnen wir ab. Mit uns bleibt es beim Grundsatz der Kostentragung durch den Verlierer. Erfolgshonorare und Beteiligungen der Rechtsanwälte an den einzuklagenden Forderungen lehnen wir ab.

Uns geht es darum, Verbraucherrechte zu stärken und Geschädigten allgemein bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen: Rückzahlungen bei rechtswidrig festgesetzten Strompreisen oder Entschädigungen für Flugausfälle werden mit unserem Vorschlag leichter und kostengünstiger für die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gericht durchsetzbar. Wir wollen so das Ungleichgewicht zwischen den einzelnen wirtschaftlich ohnmächtigen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der einen Seite und den mächtigen Firmen und Unternehmen auf der anderen Seite verringern.

Mit unserem Gesetzentwurf leisten wir einen eigenständigen Beitrag zur Debatte leisten und setzen aktiv Impulse für die Rechtsentwicklung des kollektiven Rechtsschutzes auf europäischer Ebene.

Den kompletten Gesetzentwurf finden Sie unter folgendem Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713756.pdf”

Lewentz: Polizeisport genießt hohes Ansehen im Land

Lewentz: Polizeisport genießt hohes Ansehen im Land

Mainz, 11. Jun 2013. (red). Innenminister Roger Lewentz hat 48 erfolgreiche bei der Polizei beschäftigte Sportlerinnen und Sportler sowie neun Fachwarte ausgezeichnet. „Die Ehrung ist nach wie vor ein schöner Anlass, um die besondere Bedeutung des Polizeisports zu unterstreichen und nachdrücklich für ihn zu werben“, sagte Lewentz bei der Polizeisportler-Ehrung am Dienstag in Mainz. Das Land werde den Gedanken des Polizeisports in Zukunft weiter unterstützen – auch wenn den Ansprüchen der aktuellen finanziellen Lage Rechnung getragen werden müsse. „Polizeisport ist nicht Selbstzweck und der Polizeiberuf gehört zu den verantwortungsvollsten Aufgaben unserer Gesellschaft“, betonte Lewentz. Er sei ein geeignetes Mittel, um auf die vielfältigen körperlichen und seelischen Anforderungen des Dienstalltags vorzubereiten.

Die geehrten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben sich durch sportliche Erfolge bei nationalen und internationalen Wettkämpfen und Meisterschaften ausgezeichnet. Sie üben die unterschiedlichsten Sportarten aus: Vom Bahnradfahren, über Fußball bis hin zu Kampfsport oder Wasserball. „Sie repräsentieren erfolgreich den rheinland-pfälzischen Polizeisport und sind somit hervorragende Werbeträger für die Polizei“, sagte der Innenminister. Ihre Erfolge und guten Platzierungen hätten auch innerhalb der Polizei eine wichtige Vorbildfunktion“, unterstrich Lewentz. Die überreichte Medaille trägt als Motiv die Porta Nigra in Trier.