Monthly Archives: July 2014

Kirche: Mahnung zur Gewaltlosigkeit

Kirche: Mahnung zur Gewaltlosigkeit

Rat der EKD veröffentlicht Wort zum 100. Jahrestagdes Beginns des Ersten Weltkriegs

Hannover. 24. Juli 2014. (pm). Der Rat der Evangelische in Deutschland mahnt in einem Wort zum Ersten Weltkrieg zur Gewaltlosigkeit. „Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens“. Unter dieser Überschrift hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Montag (21. Juli) ein Wort zum 100. Jahrestag des Beginns des Ersten Weltkrieges veröffentlicht. Angesichts des millionenfachen Leidens und Sterbens im Ersten Weltkrieg ruft die EKD zu Gewaltlosigkeit auf und erinnert an die Aktualität der Friedensbotschaft des Evangeliums. „Gewalt bekommt in vielen Regionen ein dramatisches, neues Gesicht und kann sich neuer, erschreckender Technologien und Ideologien bedienen“, heißt es in dem Papier. Umso dringender sei der Einsatz für das humanitäre Völkerrecht und die Bekämpfung von Konfliktursachen sowie für die Konfliktbearbeitung und Versöhnung. In den vergangenen Monaten sei auch die Gefährdung der europäischen Friedensordnung schmerzlich offenbar geworden. „Wir stehen in der Verantwortung für ihren Erhalt“, erinnert das EKD-Wort.

Deutlich benennt das Wort zum 100. Jahrestag des Beginns des Ersten Weltkrieges auch das damalige kirchliche Versagen: „Kirche und Theologie in Deutschland versagten im Hinblick auf die im Wort Gottes gegründete Aufgabe, zur Gewaltbegrenzung beizutragen und sich zu Anwälten der Menschlichkeit und des Lebens zu machen“, heißt es in dem Papier. Zudem sei der deutsche Protestantismus auch nach Ende des Ersten Weltkrieges nicht zur Versöhnungskraft geworden und habe sich dem Gift des aufkommenden Nationalismus nicht entzogen. „Dieses Versagen und die Schuld erfüllen uns heute mit tiefer Scham“, so das EKD-Wort. „Daraus müssen und wollen wir Lehren ziehen.“ Wörtlich heißt es weiter:

„Darum bitten wir Gott heute, 100 Jahre nach dem Beginn des Ersten Weltkrieges: „Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens“.

Flug MH17: Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen

Flug MH17: Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen

Berlin. 22. Juli 2014 (pm). Zum mutmaßlichen Abschuss des Fluges MH 17 über der Ukraine erklären die Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter von Bündnis 90 / Die Grünen:

“Der Absturz und mutmaßliche Abschuss des Fluges MH 17 ist eine riesige Tragödie. Wir trauern mit den Angehörigen der Opfer.

Die Hintergründe müssen vollständig aufgeklärt werden. Notwendig ist ein ungehinderter Zugang zur Unglücksstelle für die Sicherheitskräfte, damit dort nichts vertuscht oder manipuliert werden kann.
Eine umfassende und unabhängige Aufklärung kann nur eine internationale Untersuchungskommission leisten. Deshalb ist es gut, dass der UN-Sicherheitsrat jetzt zusammentritt.

Wenn sich bewahrheitet, dass dieses Flugzeug abgeschossen wurde, und dass durch dieses Verbrechen auf einen Schlag hunderte Unbeteiligte mutwillig getötet wurden, hat der Konflikt eine neue Dimension erreicht.”

Meldungen zum Flugzeug-Absturz im Osten der Ukraine

Meldungen zum Flugzeug-Absturz im Osten der Ukraine

Berlin/ Schachtjorsk / Ost-Ukraine. 18. Juli 2014. (and) Meldungen zum katastrophalen Flugzeug-Absturz im Osten der Ukraine gestern am 17. Juli 2014 können auch bei Internet-Kommunikations-Diensten, wie Twitter im Live-Update gelesen werden. Bei Absturz des Passagier-Flugzeuges von Malaysia Airlines wurden am Donnerstag 298 Menschen getötet. Medien-Berichten zufolge, gibt es Vermutungen dazu, dass das Flugzeug abgeschossen wurde. Wer für den Abschuss des Flugzeuges verantwortlich ist konnte noch nicht ermittelt werden.

Vertreter der USA, Russland, der Separatisten und weiterer Staaten, wie auch die Vereinten Nationen haben eine unabhängige und internationale Untersuchung zur Ermittlung der Hintergründe, die zum Absturz des Flugzeugs führten gefordert.

Ein spanischer Flugloste, der in der Ukraine am Tag des Absturzes des Flugzeugs im Dienst war, meldete über Tweitter, dass zwei Kampfjets in der Nähe des Flugzeugs im Einsatz waren. Das Twitter Account des spanischen Fluglotsen wurde aus bislang nicht näher bekannten Gründen gelöscht. Im Internet sind dennoch die Screenshot der Status-Medlungen des Fluglosten abrufbar.

Einige Links zu aktuellen Informationen sind hier zu finden:

a) https://twitter.com/hashtag/mh17 – Twitter
b) https://twitter.com/ofehr_en/status/490047043206123520/photo/1 – Diskussion über Einschusslöcher von Kampfflugzeugen beim Fundstücken des Passagier-Flugzeuges
c) Flugzeug nicht zum ersten Mal abgeschossen. Bereits fünf weitere Passagier-Flugzeuge wurden abgeschossen,
http://www.motherjones.com/politics/2014/07/malaysia-airlines-ukraine-crash-mh17-planes-military-shot-down
d) http://www.democracynow.org – Democracy NOW! with Amy Goodman
e) http://www.dutchnews.nl – Dutch media
f) http://rt.com – Russia Today
g) http://lifenews.ru lifenews Russia
h) http://www.usatoday.com – USA TODAY
i) http://www.nytimes.com – NY Times
j) http://www.theguardian.com/uk – The Guardian
k) http://news.sky.com – SKY News

Katastrophe: Mysteriöser Flugzeugabsturz in der Ost-Ukraine

Katastrophe: Mysteriöser Flugzeugabsturz in der Ost-Ukraine

Malaysian Airlines, Flug MH 17, 298 Menschen getötet – Gerüchte: Flugzeug wurde möglicherweise abgeschossen

Schachtjorsk / Ost-Ukraine, 17/18. Juli 2014. (and). Gegen 17 Uhr am Donnerstag, 17. Juli 2014 ist ein mit 298 Menschen besetztes Flugzeug von Malaysian Airlines über einer Kampfzone im Osten der Ukraine, rund 50 Kilometer in der Nähe der russischen Grenze abgestürzt. Mit dem Absturz wurden nach Berichten der russischen Sender RT TV und Sky News vermutlich 280 Passagiere und 15 Besatzungsmitglieder des Flugzeugs getötet. Die Passagiermaschine war auf dem Flug vom Flughafen Schipol in den Niederlanden zur Hauptstadt Kula Lumpur in Malaysia.

Das Flugzeug sei aus bislang nicht näher bekannter Ursache gegen 17 Uhr örtlicher Zeit über einer Kampfzone abgestürzt in der pro-russische Separatisten und Einheiten des Ukrainischen Militärs seit mehreren Wochen Kämpfe führen. In weiteren Presse-Meldungen und öffentlichen Diskussion in Internet-Kommunikations-Medien, wie Facebook, Twitter, vk.com wird als mutmaßliche Ursache ein möglicherweise irrtümlicher oder vorsätzlicher Abschuss des Flugzeugs öffentlich diskutiert.

Von offizieller Seite, etwa der Regierung von Russland, der Ukraine oder der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika gibt es zur Ursache, die zu dem Absturz des Passagier-Flugzeuges führte noch keine Stellungnahme. In den Niederlanden und in vielen weiteren Ländern dieser Welt sind viele Menschen schockiert über die Nachricht des Absturzes eines Flugzeugs von Malaysian Airline.

Die Regierung der Ukraine und pro-russische Separatisten beschuldigen sich bereits nur wenige Stunden nach Bekanntwerden des Absturzes des Flugzeugs MH17 im Osten der Ukraine eines Abschusses der Passagiermaschine. Weltweit werden Stimmen von Sprechern laut, die eine internationale Untersuchung mit Hilfe internationaler Experten und Institutionen für die Ermittlung der Gründe für den Absturzes des zivilen Flugzeugs MH17 fordern.

Der U.S.-amerikanische Präsident Barack Obama, Russlands Präsident Vladimir Putin und weitere Staats- und Regierungschef erklärten in Mitteilungen, ihre Kondolenz und ihr Mitgefühl für die Angehörigen des gestern in der Ost-Ukraine abgestürzten Flugzeugs.

Seit dem 8. März 2014 wird nach einem überraschend verschwundenen Flugzeug MH370 von Malaysian Airlines gesucht. Das Flugzeug war auf dem Weg von Kuala Lumpur nach Peking verschwunden. An Bord waren 239 Menschen.

NATO Übungen in der Nähe des Flugzeug-Absturzes in der Ost-Ukraine

In Rumänien in der Nähe der Grenze zur Ukraine finden für fünf Monate zur Zeit auch Übungen der NATO statt meldete das Nachrichtenmagazin Focus (http://www.focus.de/politik/ukraine-im-news-ticker-kaempfe-im-ostukrainischen-slawjansk-flammen-wieder-auf_id_3826169.html). Anfang April berichtete auch die Tagesschau online, dass Kiew (Ukraine) gemeinsamen Manövern mit der NATO zugestimmt habe (http://meta.tagesschau.de/id/83914/kiew-stimmt-fuer-manoever-mit-der-nato).

Überwachung: NSA-Opfer Hahn in Erlangen angehört

Überwachung: NSA-Opfer Hahn in Erlangen angehört

Erlangen / Washington D. C. 16. Juli 2014. (pm /and). Der Erlanger Student Sebastian Hahn, welcher am 3. Juli 2014 als zweites namentlich bekanntes Opfer von Überwachungsmassnahmen durch den U.S.-amerikanischen Geheimdienst National Security Agency (NSA) bekannt geworden ist, wurde in der Folge der Berichte der deutschen Rundfunk-Sender NDR und WDR von Beamten der Cyberkriminalität der Polizei in Nürnberg als Zeuge vernommen, teilte der Nordeutsche Rundfunk (NDR) heute mit.

Die Berichte der beiden Sende-Anstalten zur Überwachung des Studenten und des Berliner Chaos Computer Club durch die NSA hätten nun auch juristische Folgen. Sebastian Hahn, der offenbar ins Visier des US-Geheimdienstes geraten sei, ist von Beamten der Abteilung Cyberkriminalität der Polizei Nürnberg als Zeuge angehört worden. Grundlage für die Befragung am 10. Juli in der Universität Erlangen ist ein Prüfvorgang der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Anfangsverdachts des Ausspähens von Daten (§202b Strafgesetzbuch, StGB). Sebastian Hahn war nach Angela Merkel die zweite namentlich bekannte Person, die von der NSA ausgespäht worden ist.

Die IP-Adresse eines von Hahn betriebenen Servers findet sich im Quellcode des US-Überwachungsprogramms XKeyscore. Sie sei dort als zu überwachendes Objekt genau definiert, weil Hahn sich als eine Art Administrator im Anonymisierungsnetzwerk Tor ehrenamtlich engagiert. Alle Nutzer, täglich hunderttausende, die auf den von Hahn bereitgestellten Server zugreifen, werden von der NSA speziell markiert, ihre Verbindungen gespeichert. Die NSA teilte dazu auf Anfrage bisher nur mit, man halte sich an Recht und Gesetz.

Neben Hahns Server war nach Recherchen von NDR und WDR auch der Server des Chaos Computer Clubs e.V. (CCC) vom US-Geheidienst NSA angegriffen worden. Aufgrund der Berichterstattung wolle der CCC nun eine bereits eingereichte Anzeige gegen die NSA und die deutsche Bundesregierung erweitern. Sie werten die Ausspähung als so genannte ausländische Agententätigkeit.

Erst am Dienstag wurde bekannt, das der U.S.-amerikanische Präsident Barack Obama und die bundesdeutsche Kanzlerin Dr. Angela Merkel sich von Überwachungsmassnahmen von Geheimdiensten definitiv nicht einschüchtern lassen und erstmals nach Bekanntwerden der neuen Anfangsverdachts-Momente für die Überwachung von Telekommunikation und der Tätigkeit eines Agenten im Deutschen Bundestag auch telefonisch miteinander gesprochen haben.

Spionage: Generalbundesanwalt bezieht in seine Ermittlungen alle Erkenntnisse und Hinweise ein

Spionage: Generalbundesanwalt bezieht in seine Ermittlungen alle Erkenntnisse und Hinweise ein

Zweites deutsches Opfer von NSA Überwachungen wurde am 3. Juli 2014 namentlich bekannt – Produktion eines Radio-Telefon-Interview war leider noch nicht möglich

Karlsruhe / Berlin / Washington D.C., 9. Juli 2014. Nach dem am 3. Juli das zweite deutsche Opfer von NSA Überwachungen, der Student Sebastian Hahn, welcher sich ehrenamtlich im Tor-Projekt engagiert und an der Friedrich Alexander Universität in Erlangen – Nürnberg studiert, öffentlich namentlich bekannt wurde hat in einer Interview-Anfrage des Medien-Netzwerkes radiotvinfo.org, ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof bereits auf eine Anfrage am 3. Juli 2014 um „Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und Tatsachenerhebungen keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden können.“

Hintergrund der Presse-Anfrage war, die Information zu erhalten ob es möglicherweise ein weiteres Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe geben könne oder ob das bereits bestehende Erm ittlungsverfahrenerweitert werden könnte, nach dem jetzt offiziell bekannt ist, dass die mächtigste Frau der Welt (US Magazin FORBES) und bundesdeutsche Kanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) nicht das einzige Opfer von Überwachungsmassnahmen U.S.-amerikanischer Geheimdienste ist.

Der Sprecher des Generalbundesanwaltes am Bundesgerichtshof teilte weiter mit, der Generalbundesanwalt führe wegen des Verdachts der Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel seit dem 3. Juni 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitarbeiter US-amerikanischer Nachrichtendienste wegen des Anfangsverdachts der geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Strafgesetzbuch) .

Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste stehe weiter unter Beobachtung. Der Generalbundesanwalt werde insbesondere die Erkenntnisse, die durch die Ermittlungen wegen des Verdachts der Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin erlangt werden, auf ihre mögliche Auswirkung für die strafrechtliche Bewertung der in Rede stehenden massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auswerten und sonstigen neuen Hinweisen nachgehen.

Zudem habe der Generalbundesanwalt ein neues Ermittlungsreferat eingerichtet, das sich mit möglichen massenhaften Angriffen ausländischer Nachrichtendienste auf den Internet- und Telefonverkehr sowie auf die digitale Infrastruktur in Deutschland (“Cyberspionage”) befasst. Damit habe der Generalbundesanwalt in struktureller, konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht dafür gesorgt, konkrete Fälle sogenannter Cyberspionage gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt wirksam strafrechtlich verfolgen zu können.

Selbstverständlich beziehe der Generalbundesanwalt bei seinen Ermittlungen und Prüfungen alle in rechtlich zulässiger Weise verwertbare Erkenntnisse und Hinweise mit ein. Das gelte sowohl für Erkenntnisse, die durch strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen gewonnen werden, als auch für Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen.

Aufgrund der Bitte um Verständnis ,dass mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und Tatsachenerhebungen keine weitergehenden Auskünfte seitens der Generalbundesanwaltschaft erteilt werden können“, verzichtete das internationale Medien-Netzwerk radiotvinfo.org und Radio TV IBS Liberty am 3. Juli 2014 auf die Produktion eines Radio-Telefon-Interviews. Die Redaktion hofft jedoch darauf, sobald der Generalbundesanwalt zu einem geeigneten Zeitpunkt Presse, Medien und Öffentlichkeit informiert, ein Fernseh- und Radio-Interview produzieren zu können und mit weiteren Informationen seitens der Generalbundesanwaltschaft auch zu Hintergrund-Informationen berichten zu können.

Aufgrund des Abhörens eines Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch U.S.-amerikanische Geheimdienste, in den Verdacht ist die National Security Agency (NSA) geraten, war bereits vor einem Jahr die deutsche Regierungschefin „not amused“. Die Beteiligung weiterer U.S.-amerikanischer Geheimdienste kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Beim Tor-Projekt handelt es sich um einen Anonymisierungs-Dienst der helfen soll, die Daten und Privatsphäre von Nutzern des Internets zu schützen. Andreas Klamm

Spionage: Generalbundesanwalt bezieht in seine Ermittlungen alle Erkenntnisse und Hinweise ein

Spionage: Generalbundesanwalt bezieht in seine Ermittlungen alle Erkenntnisse und Hinweise ein

Zweites deutsches Opfer von NSA Überwachungen wurde am 3. Juli 2014 namentlich bekannt – Produktion eines Radio-Telefon-Interview war leider noch nicht möglich

Karlsruhe / Berlin / Washington D.C., 9. Juli 2014. Nach dem am 3. Juli das zweite deutsche Opfer von NSA Überwachungen, der Student Sebastian Hahn, welcher sich ehrenamtlich im Tor-Projekt engagiert und an der Friedrich Alexander Universität in Erlangen – Nürnberg studiert, öffentlich namentlich bekannt wurde hat in einer Interview-Anfrage des Medien-Netzwerkes radiotvinfo.org, ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof bereits auf eine Anfrage am 3. Juli 2014 um „Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und Tatsachenerhebungen keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden können.“

Hintergrund der Presse-Anfrage war, die Information zu erhalten ob es möglicherweise ein weiteres Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe geben könne oder ob das bereits bestehende Erm ittlungsverfahrenerweitert werden könnte, nach dem jetzt offiziell bekannt ist, dass die mächtigste Frau der Welt (US Magazin FORBES) und bundesdeutsche Kanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) nicht das einzige Opfer von Überwachungsmassnahmen U.S.-amerikanischer Geheimdienste ist.

Der Sprecher des Generalbundesanwaltes am Bundesgerichtshof teilte weiter mit, der Generalbundesanwalt führe wegen des Verdachts der Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel seit dem 3. Juni 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitarbeiter US-amerikanischer Nachrichtendienste wegen des Anfangsverdachts der geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Strafgesetzbuch) .

Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste stehe weiter unter Beobachtung. Der Generalbundesanwalt werde insbesondere die Erkenntnisse, die durch die Ermittlungen wegen des Verdachts der Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin erlangt werden, auf ihre mögliche Auswirkung für die strafrechtliche Bewertung der in Rede stehenden massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auswerten und sonstigen neuen Hinweisen nachgehen.

Zudem habe der Generalbundesanwalt ein neues Ermittlungsreferat eingerichtet, das sich mit möglichen massenhaften Angriffen ausländischer Nachrichtendienste auf den Internet- und Telefonverkehr sowie auf die digitale Infrastruktur in Deutschland (“Cyberspionage”) befasst. Damit habe der Generalbundesanwalt in struktureller, konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht dafür gesorgt, konkrete Fälle sogenannter Cyberspionage gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt wirksam strafrechtlich verfolgen zu können.

Selbstverständlich beziehe der Generalbundesanwalt bei seinen Ermittlungen und Prüfungen alle in rechtlich zulässiger Weise verwertbare Erkenntnisse und Hinweise mit ein. Das gelte sowohl für Erkenntnisse, die durch strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen gewonnen werden, als auch für Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen.

Aufgrund der Bitte um Verständnis ,dass mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und Tatsachenerhebungen keine weitergehenden Auskünfte seitens der Generalbundesanwaltschaft erteilt werden können“, verzichtete das internationale Medien-Netzwerk radiotvinfo.org und Radio TV IBS Liberty am 3. Juli 2014 auf die Produktion eines Radio-Telefon-Interviews. Die Redaktion hofft jedoch darauf, sobald der Generalbundesanwalt zu einem geeigneten Zeitpunkt Presse, Medien und Öffentlichkeit informiert, ein Fernseh- und Radio-Interview produzieren zu können und mit weiteren Informationen seitens der Generalbundesanwaltschaft auch zu Hintergrund-Informationen berichten zu können.

Aufgrund des Abhörens eines Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch U.S.-amerikanische Geheimdienste, in den Verdacht ist die National Security Agency (NSA) geraten, war bereits vor einem Jahr die deutsche Regierungschefin „not amused“. Die Beteiligung weiterer U.S.-amerikanischer Geheimdienste kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Beim Tor-Projekt handelt es sich um einen Anonymisierungs-Dienst der helfen soll, die Daten und Privatsphäre von Nutzern des Internets zu schützen. Andreas Klamm