Monthly Archives: October 2015

Schlimmer Sturz bringt Familie in extreme Not

Schlimmer Sturz bringt Familie in extreme Not
Ärzte konnten den Patienten aus dem künstlichen Koma erwecken
Von Andreas Klamm – Sabaot
Araruama (Brasilien) / Fulda (Deutschland). 19 Oktober 2015. Vermutlich ist es ein Wunder, dass Sebastian Ahim *(Künstlername) noch lebt. Am 3. September 2015 stürzte der schwer verletzte Öko-Aktivist für Entwicklungsprojekt-Arbeit in Brasilien bei Reparaturarbeiten am Dach eines Hauses drei Meter in die Tiefe und schlug auf eine Betonplatte am Boden des Hauses auf. Durch den schlimmen Sturz wurde das linke Fersenbein und der linke Fuß des 36-jährigen Aussteigers in vier Teile zertrümmert (wir berichteten).

Der Mann, der in Fulda in Deutschland geboren wurde, hat in Brasilien eine minderjährige, 15 Jahre junge Tochter. Seine Verlobte Micheli S. (26) ist im vierten Monat schwanger. Die Geburt des zweiten Kindes wird für März 2016 erwartet. Die Frau ist verzweifelt und kann sich nicht ausreichend selbst helfen und jetzt auch noch für die gesamte Familie sorgen. Sebastian Ahim war bislang der Allein-Versorger der jungen Familie in Brasilien. Micheli S. besucht ihren geliebten Verlobten so oft wie möglich am Krankenbett auf der Intensivstation des Hospital Regional de Araruama in Brasilien.

Sebastian Ahim wanderte im Frühjahr 2014 nach Brasilien aus. Er plante den Bau von earthships im Entwicklungsprojekt Ecovillage in Brasilien (https://www.facebook.com/ecovillage.brasil ) für alternative und autarke Lebensformen. Leider hat der Aktivist vergessen eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Zudem hat das Unfallopfer weder in Brasilien noch in Deutschland eine Krankenversicherung. Unglaublich, obgleich der Patient in Deutschland nach einem derart schlimmen Sturz aus einer Höhe von drei Meter als der klassische Patient für einen Verdacht auf Polytrauma gelten muss und sein linker Fuß durch den schweren Unfall zertrümmert wurde, operierten die Ärzte des Regionalkrankenhauses den schwer verletzten Patienten erst 12 Tage nach dem Unfall am 15. September 2015. Eine zweite Operation folgte wenige Tage später.

Auf der Intensivstation sind bei dem schwer verletzten Patienten schwerste Komplikationen eingetreten, unter anderem eine schwere und tödlich bedrohende Erkrankung an Sepsis (umgangssprachlich auch als Blutvergiftung bezeichnet), schwere Wundheilungsstörungen, Wund-Infektionen, großflächige, ausgedehnte und tiefgehende Weichteil-Gewebe und Haut-Defekte.
Nach Informationen der Ärzte des Regionalkrankenhauses ist immer noch nicht sicher ob das Bein von Sebastian Ahim gerettet werden kann. Aufgrund der lebensbedrohlichen Sepsis musste der Patient intubiert und beatmet werden. Inzwischen konnte das Unfallopfer auf der Intensiv-Station wieder aus dem Koma am Dienstag vergangener Woche erweckt werden. Große Probleme bereiten weiterhin die schwere Wundinfektion, hohes Fieber und Sebastian Ahim ist sehr schwach.

Sebastian Ahim verunglückte am 3. September 2015 sehr schwer in Brasilien. Seine Familie in Brasilien ist finanziell mittellos. Die im vierten Monat schwangere Verlobte des Unfallopfers bangt, hofft und weiß auf der Intensivstation nicht mehr weiter. Foto: msd

Hilfe aus Deutschland ist nicht zu erwarten
Von den Eltern des Mannes in Deutschland ist keine Hilfe zu erwarten, teilte das deutsche Generalkonsulat in Rio de Janeiro in Brasilien mit. Die Familie habe sich „auseinandergelebt“. Konsularhilfe nach dem Paragraph 5 des Konsularhilfegesetzes müsste von der Familie und Verwandten zurückbezahlt werden. Dabei ist den Behörden bekannt, dass das Unfallopfer und seine Familie finanziell mittellos ist und durch einen Unfall aus dem Jahr 2005 und hoch überschuldet ist.
Sozialhilfe und Hilfe für Deutsche im Ausland nach Paragraph 24, Zwölftes Sozialgesetzbuch könnte Sebastian Ahim und seiner Familie in schwerster Not nach dem Gesetz zustehen. Doch die erhoffte Hilfe in schwerster Notlage nach Unfall aus Deutschland kommt vom deutschen Staat leider bislang nicht.

 

Unfall in Brasilien: Deutsches Generalkonsulat ist informiert

Araruama (Brasilien) / Fulda. (Deutschland). and.  15. Oktober 2015. Das Deutsche Generalkonsulat in Rio de Janeiro in Brasilien ist über den schweren Unfall des 36jährigen Sebastian Ahim* offenbar informiert. Der Familien-Vater stürzte bei Reparaturarbeiten durch das Dach des Hauses seiner Familie drei Meter in die Tiefe auf eine Betonplatte am Boden des Hauses.  Dabei zog sich der schwer verletzte Patient unter anderem einen komplizierten Trümmerbruch des linken Fußes und der Ferse zu. Zur Zeit befindet sicher der Mann in Therapie auf der Intensivstation eines Regional-Krankenhauses in Brasilien (wir berichteten).

Aufgrund von Komplikationen nach mehreren Operationen, Wundheilungsstörungen und einer Sepsis mit sehr hohem Fieber musste der Patient am Sonntag 11. Oktober 2015 ein weiteres Mal auf die Intensivstation des Regional-Krankenhauses Hospital de Arauama verlegt werden. Die schwangere Verlobte des in der Stadt Fulda geborenen Mannes aus Deutschland ist in großer Sorge über die Verschlechterung des Allgemein- und Gesundheitszustandes ihres Geliebten, welcher auch Vater einer minderjährigen, 15jährigen Tochter in Brasilien ist.

Das Unfallopfer hat, eigenen Informationen, zufolge vergessen eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschliessen.  Aus diesem Grund hat er offenbar mehrere Menschen um Hilfe gebeten.

In einem E-mail – Schreiben des Deutschen Generalkonsulat vom 28. September 2015, welches aus rechtlichen Gründen redigiert wurde, bestätigte das deutsche Generalkonsulat die Notlage, Notfall und den Unfall von Sebastian Ahim* (Künstlername  auf Wunsch des Patienten).

Nach dem E-mail Schreiben ist es mittels Telefon gelungen, den Patienten im Krankenhaus zu erreichen. Der Patient ist der Hilfe bedürftig und durch den Unfall in schwerste Notlage in Brasilien geraten.

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Foto: ucp universal crime prevention

Petition für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland gestartet

Petition für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland gestartet

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. (and). 13. Oktober 2015. Am Dienstagmorgen, 13. Oktober 2015 wurden zwei neue gleichlautende Petitionen für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen, Behörden und Sozialbehörden veröffentlicht.

Die Ziele der Petitionen sind unter anderem die Teilhabe / Inklusion, Förderung, Hilfeleistung und Unterstützung für in der Mobilität eingeschränkte Menschen in Deutschland besser möglich zu machen und andererseits Arbeitgeber auch in ihren gesetzlichen Fürsorge-Pflichten zu unterstützen und deren Mitarbeiter, die in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr hohen und ernsten Gefährdungen von hochansteckenden Erkrankungen gefährdet sind zu unterstützen.

Die vollständigen Texte der öffentlichen Petitionen können unter anderem bei https://www.change.org/p/einf%C3%BChrung-von-video-tele-beratungen-und-video-tele-terminen-in-deutschland und https://secure.avaaz.org/de/petition/Deutscher_Bundestag_und_Bundesministerium_fuer_Arbeit_und_Soziales_Einfuehrung_von_VideoTeleTerminen_und_VideoTeleBeratu/?ndZElab gelesen werden. Auf den Online-Petitions-Plattformen und weiteren Anbietern können die Petitionen auch online via Internet mitgezeichnet werden.

Die Arbeitsgemeinschaft (AG) soziale Sicherheit wurde von Andreas Klamm  – Sabaot gegründet und wirkt und arbeitet im Ehrenamt. Die Face-Seite der AG Socziale Sicherheit ist bei folgender Web-Adresse zu erreichen: https://www.facebook.com/AG-soziale-Sicherheit-1517805571851053/timeline/. Zur inter-activen Zusammenarbeit bietet die AG soziale Sicherheit auch eine Gruppe bei Facebook zur digitalen Vernetzung, Zusammenarbeit, Bildung und Informations-Arbeit bei https://www.facebook.com/groups/agsozialesicherheit.

agsozialesicherheit2d

Der vollständige Wortlaut der Petition lautet:

Petition vom 13. Oktober 2015

Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen

Sehr geehrte Damen und Herren !

Einführung von Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratung in Deutschland / Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Gesetzgeber, Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zum schnellstmöglichen Zeitpunkt:

  1. Alle öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Ämter, Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Kommunalverwaltungen
  2. Alle Polizei-Dienststellen
  3. Alle Agenturen für Arbeit
  4. Alle Jobcenter
  5. Alle Sozialhilfe Behörden und Einrichtungen für soziale Hilfen
  6. Alle Renten-Versicherungsträger
  7. Alle Gesundheitskassen und alle Krankenkassen
  8. Alle Reha-Einrichtungen und Reha-Träger
  9. Alle Landesverwaltungen
  10. Alle Bundesverwaltungen
  11. Alle weiteren öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, Städte, Länder und des Bundes

Einführung von

Video-Teleberatung / Video-Teletermine

in Deutschland

Mit Hilfe der schon seit mehreren Jahren zur Verfügung stehenden technischen Hilfemittel, wie Notebook,  Computer, Webcam, Smartphone mit Webcam, ähnlichen und vergleichbaren technischen Assistenz – und Hilfemitteln, Video-Tele-Termine  und Video-Tele-Beratungen via inter-activer und Live-basierender Webcam / Videokonferenzen-Dienste (Skype, Facebook  HD Video Messenger und weitere Anbieter von Videokonferenz-Live-Chat-Systemen) für kranke, chronisch kranke Menschen und Menschen die aus einer Vielzahl von Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sein können, grundsätzlich unter rechtsgültigen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen und anzubieten.

Grundsätzlich gilt dabei die Regel, dass mit der Teilnahme an einem Video-Tele-Termin und / oder Video-Tele-Beratung im Beispiel auch bei Terminen mit Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Reha-Einrichtungen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen, die gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung von Patienten und Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen nach dem Zwölf Sozialgesetzbüchern und auf der Grundlage weiterer gesetzlicher Bestimmungen erfüllt werden bzw. als erfüllt auch im Rahmen von Anträgen und gesetzlichen Mitwirkungspflichten anerkannt werden.

Hintergrund

Die Idee für die schnellstmögliche Einführung für Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen in Deutschland ist aus der Idee der schon seit mehreren Jahren in Deutschland und in England sowie in weiteren Ländern angebotenen Telemedizin-Projekten als Beispiel dienend entstanden. Videokonferenzen, in denen wichtige Entscheidungen auch beschlossen werden, werden von der Politik selbst in Berlin nahezu täglich angewendet. Andere positive Einsatz-Bereiche sind unter anderem aus den Arbeitsbereichen von Polizei, Militär, Wissenschaft und Forschung bekannt.

Begründungen für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen

Förderung, Assistenz, Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Mobilitäts-Einschränkungen unterschiedlichster Art

Auf der Grundlage der entsprechenden zutreffenden Bereiche der Zwölf Sozialgesetzbücher, des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Teilhabegesetzes, der UN Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderungen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und weiterer gesetzlicher Grundlagen haben Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einen Anspruch auf Inklusion / Teilhabe, Unterstützung, Assistenz und Förderung. Der Hilfe – bedürftige Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Hilfeleistung, dazu zählt auch die Beratung.

  1. a)    Rollstuhlfahrer mit Erkrankungen unterschiedlichster Art, Querschnittslähmung, schwere orthopädische Erkrankungen, ZNS-Erkrankungen, MS und viele andere / Rollstuhl-mobile
  2. b)    Alte und junge, gehbehinderte Menschen
  3. c)     Akut erkrankte Menschen
  4. d)    Menschen nach Unfall
  5. e)    Menschen die an ansteckenden Infektionen
  6. f)      Menschen die an schweren Angststörungen im Beispiel an Agoraphobie
  7. g)     Sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen

erkrankt sind, können nicht oder nicht immer persönlich bei Einrichtungen der Sozialhilfe, Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Polizei-Dienststellen, Gemeinde – Stadt- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Sozialhilfe-Behörden, Rentenversicherungs-Träger, Krankenkasse sonstige öffentliche Einrichtungen vorstellig werden und Termine oder Beratungen wahrnehmen.

Daher ist diesen Menschen als Ersatz für persönliche Beratungen und Terminen schnellstmöglich das Angebot und den Dienst von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen, Behörden, Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung zu stellen, die grundsätzlich auf zur Erfüllung gesetzlicher Mitwirkungspflichten mit persönlichen Beratungen und Terminen gleichgestellt werden und als Mitwirkung gesetzlich / rechtlich vollwertig anerkannt werden.

Fürsorge-Pflicht der Arbeitgeber

Die Ausbreitung hochansteckender Erkrankungen, wie Lungentuberkulose, MRSA und eine Vielzahl weiterer ansteckender Erkrankungen ist in Deutschland ansteigend (möglicherweise auch bedingt durch die Zuwanderung von rund 1,5 Millionen Flüchtlingen ) und schränkt kranke und behinderte Menschen erheblich ein und bedeutet zudem eine extreme Gefährdung von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen bei den Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Polizei-Dienststellen, Gemeinde- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Behörden, Einrichtungen und allen weiteren öffentlichen und sozialen Einrichtungen.

Aus diesem zusätzlichen Grund ist die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungsterminen bei allen öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Sozialbehörden, Arbeitsverwaltungen, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Einrichtung der Kommunen, Länder und des Bundes mit der Hilfe von Videokonferenz-Systemen und Anbieter, im Beispiel, Skype, Facebook Video HD Messenger und weitere Anbieter anbieten, zu realisieren und zu verwirklichen, da jeder Arbeitgeber in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen der Fürsorge-Pflichten als Arbeitgeber erfüllen muss und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit hohem, öffentlichem Publikums-Verkehr nicht wissentlich, nicht vorsätzlich und auch nicht grob fahrlässig größten gesundheitlichen Gefährdungen etwa einer Ansteckung mit Lungentuberkulose, MRSA oder einer Vielzahl weiterer Erkrankungen, die mittels Tröpfchen- und Schmier-Infektionen schnell übertragbar sind, aussetzen darf.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag und die Landtage der 16 Länder des Bundes mögen daher das Begehren und den Antrag für die rechtsgültig, anerkannte Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungsterminen mit denen auch die Mitwirkungspflichten von Hilfe – bedürftigen Antragsstellern und Menschen mit Behinderungen erfüllt werden, auf der Grundlage der zuvor genannten notwendigen und erforderlichen Assistenz, Hilfe, Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, der Hilfe  – bedürftigen Menschen und auf der Grundlage der gesetzlichen Fürsorge-Pflichten von allen Arbeitgebern in Deutschland stattgeben, annehmen und schnellst möglich in der Praxis in Deutschland umsetzen und anbieten.

Arbeitsschutz und Sicherheit

Leider kam es in den vergangenen Jahren mehrfach in Deutschland zu tödlichen Übergriffen und Attacken in Agenturen für Agentur und Jobcenter und sonstigen öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Behörden. Diese sind mittels der Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland vermeidbar.

Öko-Bilanz

Mit der Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen kann Deutschland im Allgemeinen die Öko-Bilanz effizient und nachhaltig verbessern, da sich eine Vielzahl von Menschen, nicht für einen recht kurzen Beratungstermin oder Termin, von rund 30 Minuten, ect.  Verkehrsmitteln unterschiedlichster Art durch Ballungszentren bewegen muss, was diese Ballungszentren mit Blick auf Natur, Umwelt, Öko-Bilanz unnötig belasten würde. Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratungen sind wesentlich umweltfreundlicher und helfen damit auch die Öko-Bilanz von Deutschland zu verbessern.

Autor der Petition und Petent: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Waldsee, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 4890 449, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Arbeitsgemeinschaft (AG) soziale Sicherheit, Internet / Facebook: https://www.facebook.com/AG-soziale-Sicherheit-1517805571851053/timeline/ und https://agsozialesicherheit.wordpress.com .